1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl den Verkauf der Geräte der ORBITALSERVICE GmbH (im Folgenden ORBITALSERVICE GmbH), als auch der von der ORBITALSERVICE GmbH angebotenen Leistungen. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden auch bei erneuter Vorlage nicht ausdrücklich widersprochen wird.  Schweigen der ORBITALSERVICE GmbH gilt stets als Widerspruch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.


2. Angebot und Auftrag

Angebote der ORBITALSERVICE GmbH sind freibleibend. Die Wirksamkeit eines Vertrages hängt stets von einer schriftlichen Auftragsbestätigung ab. Aufträge, die nicht schriftlich bestätigt wurden sind schwebend unwirksam. Schriftliche und mündliche (Neben-)Abreden werden ebenfalls erst durch entsprechende schriftliche Bestätigung der ORBITALSERVICE GmbH wirksam. Änderungen und Ergänzungen  sämtlicher Vereinbarung nebst Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.


3. Lieferung und Leistung

Sämtliche Lieferungen, Verkaufsgeschäfte und Leistungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erfolgen unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lieferungen erfolgen, soweit gesetzlich vorgeschrieben und vertraglich vereinbart, unter dem Vorbehalt der annähernden Lieferzeiten. Konnte eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden, ohne dass die ORBITALSERVICE GmbH die Verzögerung zu vertreten hat, gilt die Lieferzeit als eingehalten. Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Die Verwertungsrechte liegen ausschließlich bei der ORBITALSERVICE GmbH. Unterlagen dürfen nur mit vorheriger Einwilligung der ORBITALSERVICE GmbH vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind Zeichnungen und andere Unterlagen auf Verlangen der ORBITALSERVICE GmbH zurückzugeben. Dies gilt entsprechend für die Unterlagen des Käufers. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht dem Kunden nur zu, wenn die ORBITALSERVICE GmbH in zulässiger Weise die Lieferung / Leistung übertragen hat.


4. Preise

Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Die Kosten der Lieferung, Aufstellung oder Montage sind gesondert zu vergüten. Auf sämtliche Preise (inkl. der Kosten der Lieferung, Aufstellung und Montage) gelten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Umsatzsteuer, Fracht, Versicherung und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet. Die im Angebot genannten Preise sind freibleibend. Maßgeblich sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise anhand der Preisliste ORBITALSERVICE GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die ORBITALSERVICE GmbH ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Der Versand der Ware erfolgt in angemessener Verpackung. Gewerbliche Kunden haben eine gesonderte Transportversicherung abzuschließen. Die ORBITALSERVICE GmbH richtet sich nach den Vorschriften des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e. V.), die soweit zulässig, Vertragsbestandteil werden.


5. Mindermengenzuschläge

Bei Bestellungen unter einem Nettowert von 50 € fällt ein Mindermengenzuschlag i.H.v. 15 € pro Bestellung an. Für Bestellungen unter einem Nettowert von 100 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag i.H.v. von 7,50 € pro Bestellung.


6. Zahlungen

Rechnungen der ORBITALSERVICE GmbH sind unbeschadet einer ausdrücklichen, schriftlichen anderslautenden Vereinbarung, sofort fällig und zahlbar. Die ORBITALSERVICE GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden der ORBITALSERVICE GmbH bleibt unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ORBITALSERVICE GmbH berechtigt eine Weiterlieferung zu verweigern.


7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bleiben die Waren im vollständigen Eigentum der ORBITALSERVICE GmbH.
Der Kunde ist zum Weiterverkauf der an den Kunden gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nicht berechtigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die ORBITALSERVICE GmbH einen vorzeitigen Weiterverkauf durch ausdrückliche und schriftliche Erklärung genehmigt.

Bis zur vollständigen Zahlung ist der Eigentumserwerb nicht gestattet. Im Eigentum der ORBITALSERVICE GmbH stehende Waren, die wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache als Hauptsache werden, begründen ein Miteigentumsrecht der ORBITALSERVICE GmbH in Höhe des Miteigentumsanteils an der neu hergestellten Sache.

Bei der Verarbeitung mit anderen, gleichfalls unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren durch die ORBITALSERVICE GmbH, steht der ORBITALSERVICE GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert zu. Die Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf von Waren, die im Vorbehaltseigentum der ORBITALSERVICE GmbH, werden zur Sicherheit an die ORBITALSERVICE GmbH im Voraus abgetreten. Diese Rechte umfassen alle Nebenrechte und Sicherheiten. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, Abtretungen an Erwerber abzutreten und alle für die Geltendmachung der Rechte der ORBITALSERVICE GmbH gegen den Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der durch die ORBITALSERVICE GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist unzulässig. Die ORBITALSERVICE GmbH ist über Pfändungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu unterrichten. Die Identität des Pfändungsgläubigers ist unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen. Die Verwahrung der unter Vorbehalt gelieferten Ware erfolgt unentgeltlich. Der Kunde ist verpflichtet die Waren gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasserschaden zu versichern. Die Entschädigungsansprüche des Bestellers, die aus Schäden an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gegen Versicherungsgesellschaften zustehen, werden an die ORBITALSERVICE GmbH in Höhe ihrer Forderungen abgetreten.


8. Gefahrübergang Lieferung und Leistung

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung ab Werk.

Die ORBITALSERVICE GmbH ist berechtigt Teillieferungen zu erbringen, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. Hat die Ware unser Werk verlassen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs des Werks auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Verbraucher. Die Einhaltung einer vereinbarten Fristen ist nur bindend, wenn sämtliche, vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Pläne und sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig bei der ORBITALSERVICE GmbH eingehen. Die Frist gilt bei Lieferung, ohne Aufstellung oder Montage der bestellten Sendung als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfristen erfolgt. Hat der Kunde einen Umstand zu vertreten, der die Einhaltung der Lieferfrist verhindert, gilt die Frist bei Meldung der eingetretenen Versandbereitschaft als eingehalten. Beruht die Verhinderung der Einhaltung des Liefertermins auf einem Umstand, den die ORBITALSERVICE GmbH nicht zu vertreten hat, verlängert sich der Leistungstermin um eine angemessene Frist. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt. Hat die ORBITALSERVICE GmbH dem Kunden die Ware in gehöriger Weise angeboten und wird der Versand auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden verzögert, ist die ORBITALSERVICE GmbH berechtigt, vom Kunden eine angemessene, ortsübliche  Vergütung für die Lagerung zu verlangen. Ansprüche auf Ersatz des aus der verzögerten Lieferung entstehenden Schadens sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus zwingendem Recht. Auf  ausdrückliches, schriftliches Verlangen der ORBITALSERVICE GmbH ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob dieser im  Falle der Verzögerung von dem Vertrag zurücktritt oder auf eine Lieferung besteht.


9.
Aufstellung und Montage

Wird für die Aufstellung und Montage der Waren der ORBITALSERVICE GmbH Hilfspersonal benötigt, hat der Kunde die dafür aufzuwendenden Kosten zu tragen. Entsprechendes gilt für alle Nebenarbeiten wie Bau-, Stemm-,   Gerüst-, Verputz- und Malerarbeiten. Die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Keile, Zement, Unterlagen, Putz, Schmiermittel und Brennstoffe, Gerüste und Hebewerkzeuge sind vom Kunden zu stellen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle erforderlichen Anschlüsse für Strom und Wasser vorhanden sind und die Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen zur Verfügung stehen. Die nötigen Angaben über verdeckt geführte Strom-, Gas- und Wasserleitungen sind vom Kunden vor dem Beginn der Montagearbeiten zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Arbeiten, die nicht im Zusammenhang mit der von der ORBITALSERVICE GmbH geschuldeten Montageleistung stehen, sind von einer Haftung ausgenommen. Ist die Aufstellung oder Montageleistung gegen Berechnung übernommen hat, gelten die Vergütungssätze der ORBITALSERVICE GmbH.


10. Gewährleistung- / Mängel- / Haftung

Die Mängelhaftung der ORBITALSERVICE GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nicht etwas Abweichendes geregelt ist:

Alle Teile und Leistungen, die innerhalb der gesetzlichen Frist, deren Lauf mit dem Tag des Gefahrübergangs beginnt, in Folge eines Umstands mangelhaft wurden oder deren Brauchbarkeit beeinträchtigt wurde der vor dem Gefahrübergang liegt, unterliegen der Nachbesserungspflicht. Werden derartige Mängel festgestellt, obliegt es gewerblichen Kunden den Mangel gegenüber der ORBITALSERVICE GmbH unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich geltend zu machen. Die Haftung der ORBITALSERVICE GmbH wird auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit begrenzt. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit sind die weitergehenden Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns und sonstige Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse entfalten keine Geltung für Ansprüche, bei denen Person – und Sachschäden auf die Fehlerhaftigkeit eines Produkts zurückzuführen sind.

Hat der Kunde die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung nicht oder nicht vollständig beachtet, verliert der Kunde seine Gewährleistungsrechte.  Entsprechendes gilt für sonstige unsachgemäße Bedienungen. Wurde der Mangel durch einen gewerblichen Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt, verjähren Gewährleistungsansprüche ein Jahr nach Absendung der Anzeige.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ist das zu schließende Geschäft ein Handelsgeschäft, an dem ausschließlich Kaufleute beteiligt sind, so unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Fall sind die Vorschriften des UN-Kaufrechts, des CISG und des internationalen Privatrechts ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, so ist für alle vertraglichen und mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche der ausschließliche Gerichtsstand in Koblenz begründet.


12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der sonstigen Vertragsbestandteile unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Dies gilt nicht, sofern das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.

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